Allgemeine Reise Infos
Auf diesen Seiten folgen laufend neue Tipps, Tricks und Gesetzgebungen für unsere Fahrzeuge. Viel spass beim lesen. Habt ihr Ergänzungen oder wisst ihr etwas über geänderte Gesetze meldet euch bitte über das Kontaktformular.
Achtung. der BZWK übernimmt keine Haftung für unvollständige oder falsche Informationen.
Befestigung der Abreissleine
Die Befestigung der Abreissleine bei Anhängern gab immer wieder Anlass zu Diskussionen. In weiten Teilen Europas ist die Vorschrift mit der Schweizerischen sehr ähnlich. In Deutschland sieht das ganze aber wieder ganz anders aus. Das Strassenverkehrsamt Graubünden hat dazu ein gutes Merkblatt heraus gegeben. Halten wir uns also an dieses Merkblatt, haben wir im Ausland auch keine Probleme.
Wenn sich ein Anhänger unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug löst, muss dessen Bremse selbsttätig wirken.
Ganz Wichtig:
Das "Lasso mässige" Überwerfen der Abreissleine über die Anhängerkupplung wird aus technischer Sicht als ungenügend beurteilt werden und ist nicht zulässig!
Bei allen fest montierten Anhängerkupplungen am Auto, darf mit einer Stahlstrippe oder der so genannten Holandöse die Abreissleine befestigt werden.
Sobald die Anhängerkupplung aber abnehmbar ist, muss die Abreissleine irgendwo am Fahrzeug selbst befestigt werden. Dies kann mit einer Stahlstrippe am Längsträger oder sonst wo erfolgen.
Das Thema mit den Lasten
Fährt man in die Ferien, oder bringt mit dem Anhänger Gartenabfälle in die Deponie, lassen viele von uns die maximalen Lasten unbeachtet. Es gibt eine Vielzahl von Lasten, ist aber eigentlich ganz einfach.
Die Stützlast
Die Stützlast ist die Last, welche am Kugelkopf vom Zugfahrzeug aufliegt. Zugfahrzeuge und Anhänger können unterschiedliche Stützlasten aufweisen. In diesem Fall wird immer die mit der niedrigen Zahl genommen. Heisst also, wenn der Anhänger 100 kg Stützlast und das Auto 75 kg Stützlast hat, sind die 75 kg einzuhalten.
Achtung: Die Stützlast beeinträchtigt das Fahrverhalten des ganzen Gespanns. Daher bitte immer die volle erlaubte Stützlast ausreizen.
Die Lüge mit der Stützlast
Immer wieder werden Märchen über die Stützlast erzählt. Dabei geht es darum, dass die Stützlast welche ja beim Zugfahrzeug aufliegt, von dem Gesamtgewicht des Anhänger abgezogen werden darf. Dies stimmt leider nicht.
Im Falle einer Messung durch die Polizei werden der gesamte Zug, sowie die einzelnen Fahrzeuge und Achslasten gewogen.
Es nützt also nichts, den Anhänger mit 75 kg zu überladen, nur weil diese jetzt auf dem Auto lasten. Wird der Anhänger abgehängt, darf dieser einfach nicht schwerer als das Gesamtgewicht gemäss Papieren sein.
Die Achslast
Die Achslast ist die Last, welche auf jeder einzelnen Achse aufliegt. Jede Achse wird entweder mit einem Aufkleber im/ am Fahrzeug ausgewiesen. Teilweise stehen die Achslasten auch in den Fahrzeugausweisen.
Weist die vordere Achse erlaubte 1350 kg auf und die hintere 1400 kg heisst es nicht automatisch, dass dieses Fahrzeug mit total 2750 kg beladen werden darf. Hat dieses Fahrzeug z.B. eine Beschränkung auf 2500 kg Gesamtgewicht, darf dieses Gewicht nicht überschritten werden.
Achtung: Stützlasten werden der hinteren Achse beim Zugfahrzeug angerechnet. Wirken, wie in unserem Fall 75 kg Stützlast auf die Hinterachse, darf diese nur noch mit 1125 kg beladen werden. Das Gesamtgewicht gilt weiterhin.
Das Gesamtgewicht
Das Gesamtgewicht ist das Gewicht welches auf der Waage erscheint. Das erlaubte Gesamtgewicht darf inkl. Fahrer und Mitfahrer sowie Gepäck, Wasser und Treibstoff nicht überschritten werden. Ebenfalls dürfen die Achslasten nicht überschritten werden, auch wenn das Gesamtgewicht noch nicht erreicht ist.
Die Anhängelast
Die Anhängelast ist die Last, welche das Zugfahrzeug ziehen darf. Darf an unserem Zugfahrzeug maximal 1700 kg angehängt werden, darf der Anhänger auch nicht schwerer als 1700 kg sein. Dürfte der Anhänger also mit 3000 kg beladen werden, ist bei 1700 kg Schluss.
Das Gesamtzuggewicht
Das Gesamtzuggewicht ist das Gewicht, welches mit Anhänger und Zugfahrzeug auf der Waage erscheint. Nicht jedes Auto hat ein Gesamtzuggewicht angegeben. Ist dieses nicht angegeben, ergibt sich das Gesamtzuggewicht aus der Summe des Anhängers und des Zugfahrzeugs.
Hat ein Zugfahrzeug aber ein beschränktes Gesamtzuggewicht, darf dieses nicht überschritten werden.
Hat unser Auto nun eine Anhängelast von 2000 kg, ein Gesamtgewicht von 2500 kg und ein Gesamtzuggewicht von 4000 kg, dürfen diese 4000 kg nicht überschritten werden, auch wenn die Lasten noch nicht ausgereizt sind.