Spanien
Spanien
Wild campen ist grundsätzlich verboten und nur mit der Genehmigung der offiziellen Behörde erlaubt. Mit Erlaubnis des Grundbesitzers darf man auf privatem Gelände campieren.
Mitgeführt werden muss:
In Spanien muss jede Ladung, die über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausgeht, mit einer rot-weiss schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Heckträger (mit oder ohne Ladung). Die Warntafel muss am hinteren Ende der Ladung so angebracht sein, dass sie sich senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Nach den spanischen Vorschriften muss die Warntafel 50 x 50 cm groß und aus Aluminium sein. Ist die nach hinten überstehender Ladung so breit wie das gesamte Fahrzeug, müssen zwei Warntafeln verwendet werden. Verstöße werden mit einem Bussgeld ab 200 Euro geahndet.
Bei Wohnwagengespanne über 12 m Länge ist die Anbringung einer reflektierenden Kennzeichnung ECE 70.01 am Heck Pflicht. Die Kennzeichnung muss symmetrisch zur Fahrzeugachse angebracht sein. Es können selbstklebende Folien oder Warntafeln verwendet werden.
Warnweste: 1 Warnweste für jede Person, die sich auf der Fahrbahn befindet, Ausserorts
Pannendreieck
Wissenswertes:
Sicherheitsgurten sind auf allen Sitzen obligatorisch
Das Telefonieren am Steuer mit einem Handy ist verboten, wenn Sie das Gerät dazu in die Hand nehmen müssen. Freisprechanlagen sind zulässig, wenn die Kommunikation ohne Kopfhörer erfolgt.
Keine generelle Winterreifenpflicht. Spikesreifen und Schneeketten sind nur auf schnee- oder eisbedeckten Strassen erlaubt. Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.
Ablenkung am Steuer:
Telefonieren ist nur mit einem integrierten Freisprechsystem erlaubt. Nicht erlaubt ist daher:
- Telefonate während der Fahrt mit dem Handy in der Hand
- Tragen von Kopfhörer, egal ob in oder über einem oder beiden Ohren
Handy am Steuer
Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.
Wer Auto fährt mit dem Handy in der Hand oder am Ohr riskiert eine Busse von EUR 200.- .
Tempolimits (km/h):
Auto Anhänger WoMo > 3.5t
Innerorts 20/30/50* 20/30/50* 20/30/50*
Ausserorts 90 70 80
Autostrassen 100 80 80
Autobahnen 120 80 90
*Tempolimits innerorts: Auf Strassen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (Strassen ohne Fahrbahnmarkierung in der Mitte) und seitlichen Gehsteigen auf einer Ebene (ohne Höhenunterschied) gilt ein Tempolimit von 20 km/h. Auf Strassen mit jeweils einer Fahrbahn für jede Fahrtrichtung gelten maximal 30 km/h. Auf Strassen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Fahrtrichtung beträgt das Tempolimit weiterhin 50 km/h. Die neue Regelung erlaubt jedoch auch Ausnahmen, wenn sie von der zuständigen Kommune genehmigt werden.
Velo
Velohelm obligatorisch bis 16 Jahren und ausserorts
E-Bike bis 25km/h mit Tretunterstützung bis 250Watt:
- Velohelm obligatorisch
- Reflektoren empfohlen
- E-Bikes, die auch ohne Tretunterstützung fahren und ab einer bestimmten Geschwindigkeit, gelten als Moped und dürfen daher nur mit Mofa-Helm gefahren werden.
E-Scooter
- Helm obligatorisch (EN 1078)
- maximal erlaubte Geschwindigkeit: 25 km/h
- ab 16 Jahren
- Velowege dürfen je nach Gemeinde benutzt werden
- nicht erlaubt auf Trottoir zu fahren