Frankreich
Frankreich
Wild campen ist grundsätzlich verboten. Wer ein Schild mit der Aufschrift „Camping reglementé, s’adresser à la mairie“ sieht, kann sich bei der Gemeinde (mairie) melden und bekommt dann einen Platz zugewiesen.
Mitgeführt werden muss:
Seit Anfang 2021 sind für Wohnmobile über 3.5t beidseitig und am Heck «Toterwinkel» - Warnhinweis obligatorisch anzubringen.
Die Kennzeichnungspflicht – erlaubt sind Aufkleber oder Schilder – müssen auch ausländische Camper berücksichtigen, wenn sie nach Frankreich reisen. Die Warnhinweise-Aufkleber "Toter Winkel" (frz. Angles Morts) sind unter anderem an Tankstellen in Grenznähe erhältlich. Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt.
Pannendreieck
Eine Warnweste für jede Person, welche sich auf der Fahrbahn befindet. Tag und Nacht.
Reservebirnen (empfohlen, da bei ungenügender Beleuchtung drohen hohe Bussen), Ausnahmen; Fahrzeuge welche mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Wissenswertes:
In einigen Bergregionen gilt neu ab November 2021 eine Winterreifenpflicht. Jeweils ab 01.11. bis 31.03. Schneeketten oder auch (die auch in der Schweiz zugelassene Traktionhilfe Marke Autosock) Traktionslhilfe sind zugelassen. Fehlbare Lenker werden mit 135 Euro gebüsst und die Weiterfahrt wird untersagt.
In Frankreich ist das Rauchen im Pkw in Gegenwart von Kindern unter 18 Jahren ebenfalls verboten. Verstösse gegen das Verbot fallen in die Bussgeldkategorie 4 und werden üblicherweise mit 135 Euro geahndet.
Ablenkung am Steuer:
Während man mit dem Auto unterwegs ist, darf das Handy nicht benutzt werden, resp. in der Hand gehalten werden. Dies gilt auch wenn der Motor des Fahrzeugs nicht läuft, z. Bsp. an einer Ampel. Solange das Fahrzeug im Verkehr ist - auch am Strassenrand - darf das Handy nicht bedient werden. Erst wenn das Auto explizit nicht mehr im Verkehr ist, also auf einem vorgesehenen Parkplatz parkiert wurde, ist es erlaubt sein Gerät zu benutzen.
Die Polizei darf den Führerschein einziehen, wenn aufgrund der Benutzung des Handy's eine weiteres Vergehen begangen wird, welches die Sicherheit betrifft. Z. Bsp.: Der Autofahrer hat nicht geblinkt, weil er sein Smartphone bedient hat.
Tempolimits (km/h):
Auto Anhänger WoMo > 3.5t
Innerorts 50 50 50
Ausserorts 80** - 90 80** - 90 80** - 90
Autostrassen 110 110* 100
Autobahnen 130 130* 110
*90km/h wenn das Gespann über 3.5t wiegt
**80km/h für Strassen mit Gegenverkehr ohne trennende Elemente
Bei Regen oder anderen Niederschlägen beträgt die Höchstgeschwindigkeit ausserorts 80km/h, auf Autostrassen 100km/h und auf Autobahnen 110km/h. Bei Nebel (Sichtweite unter 50m) 50 km/h auf allen Strassen.
Velo:
Velo
- Velohelm obligatorisch bis 12 Jahre
- Bremsen: vorne, hinten
- Reflektoren: vorne (weiss), hinten (rot) und an den Pedalen
- Velolicht: bei Dunkelheit oder schlechter Sicht
- Klingel
- Reflektierende Weste für Fahrten bei Nacht ausserorts und bei schlechter Sicht
E-Bike bis 25km/h mit Tretunterstützung, bis 250 Watt:
- Velohelm empfohlen, obligatorisch bis 12 Jahre
- Kein Führerschein erforderlich
- Reflektierende Weste für Fahrten bei Nacht ausserorts und bei schlechter Sicht
E-Bike schneller als 25km/h mit Tretunterstützung, mehr als 250 Watt:
- Motorradhelm
- Führerschein AM (ab 16 Jahren)
E-Scooter
- Helm obligatorisch
- maximal erlaubte Geschwindigkeit: 25 km/h
- ab 12 Jahren
- Velowege dürfen benutzt werden
- nicht erlaubt auf Trottoir zu fahren
- Warnweste in der Nacht oder bei schlechter Sicht
- zusätzliche Versicherung obligatorisch