Italien
Italien
Wild campen ist in Italien grundsätzlich verboten. Mit Erlaubnis des Grundbesitzers darf man auf privatem Gelände campieren. Italien bieten manche Einheimische eine Campier Möglichkeit auf deren Grundstücken an, hier gibt es eine Übersicht: https://www.gardensharing.it/de/
Mitgeführt werden muss:
In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel versehen werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung handelt. Die Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von min. 50 x 50 cm haben und rot-weiss schraffiert sein (fünf rote Streifen) und sie müssen bauartgeprüft sein (siehe unten Bild). Verstösse gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit mindestens 80 Euro geahndet.
Pannendreieck
Fahrer eines Motorfahrzeuges müssen ausserhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Das Nichtmitführen der Warnweste wird nicht bestraft.
Wissenswertes:
In Italien darf im Auto nicht geraucht werden, wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind. Der Bussgeldrahmen beträgt 50 bis 500 Euro, wenn sich Schwangere oder Kinder unter zwölf Jahren im Fahrzeug befinden. Sind Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren als Beifahrer dabei, gilt ein Bussgeldrahmen von 25 bis 250 Euro.
Im Winter sind in verschiedenen Regionen Italiens Winterreifen (oder aber Ketten an Bord des Fahrzeugs) obligatorisch - unabhängig von den jeweiligen Wetter- und Strassenverhältnissen. Wir empfehlen daher dringend von Oktober bis Ende April nur mit entsprechender Winterausrüstung zu fahren. Vorbildlich ausgeschildert, auf welcher Strecke und zu welcher Jahreszeit Winterreifen/Ketten an Bord vorgeschrieben sind, ist beispielsweise die Autobahn A22 im Südtirol.
Spikesreifen sind vom 15. November bis zum 15. März erlaubt.
Schneeketten sind erlaubt (Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h). Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.
Strassen, die mit Schneekettenpflicht gekennzeichnet sind, können alternativ mit Winterreifen befahren werden.
Vom 16. Mai bis zum 14. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs abdeckt.
Sicherheitsgurte sind auf allen Sitzen obligatorisch
Lichtpflicht tagsüber, ganzjährig. Auf Autobahnen und Ausserorts. Tagfahr-/Abblendlicht ausserorts bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
Ablenkung am Steuer:
Freisprechanlagen wie Headsets oder integrierte Systeme sind unter folgenden Bedingungen zulässig:
Der Fahrer behält die Kontrolle über das Fahrzeug und kann auf die Strasse und den Verkehr achten
Kopfhörer over-ear sind nicht erlaubt
Die Verwendung von Freisprecheinrichtungen oder Headsets ist erlaubt, sofern der Fahrer auf beiden Ohren ein ausreichendes Hörvermögen hat.
Das Fahren mit Kopfhörern wie auch das Fahren mit dem Handy in der Hand oder am Ohr wird mit einer Busse von EUR 165.- und 5 Punkten bestraft. Wird eine solche Verletzung zweimal über einen Zeitraum von zwei Jahren begangen, wird der Führerschein für 1 bis 3 Monate eingezogen.
Während der Autofahrt ist es dem Fahrer untersagt, Smartphones, Tablets, Notebooks oder ähnliche Geräte zu benutzen.
Tempolimits (Km/h):
Auto Anhänger WoMo > 3.5t
Innerorts 50* 50 50
Ausserorts 90 70 80
Autostrassen 110 70 80
Autobahnen 130** 80 100
*70km/h auf städtischen Autobahnen mit entsprechender Beschilderung
**110km/h bei Regen
Velo:
Velo
- Lichter
- Reflektoren
- Klingel
- Velohelm empfohlen
E-Bike bis 25km/h mit Tretunterstützung
- Velohelm empfohlen
- Klingel oder Hupe
- Lichter
- Reflektoren
E-Bike schneller als 25km/h mit Tretunterstützung
- Motorradhelm
- Führerschein AM (ab 14 Jahren)
- Nummernschild
- Lichter
- Rückspiegel links
- Klingel oder Hupe
E-Scooter
- Helm obligatorisch für Fahrer unter 18 Jahren (EN 1078 oder EN 1080)
- maximal erlaubte Geschwindigkeit: 20 km/h, 6km/h in Fussgängerzonen
- ab 14 Jahren
- Velowege obligatorisch, wenn vorhanden
- nicht erlaubt auf Trottoir zu fahren, in Fussgängerzonen erlaubt