Österreich
Österreich
Wild campen ist grundsätzlich verboten, aber auch hier regelt jedes Bundesland die Bestimmungen selbst. Das Zelten im Wald, sowie in Nationalparks, Naturschutz- und Sonderschutzgebieten, ist landesweit verboten. Mit Erlaubnis des Grundbesitzers darf man auf privatem Gelände campieren.
Detaillierte Informationen gibt es hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizei…ehr/campen.html
Mitgeführt werden muss:
Pannendreiecke und Erste-Hilfe-Box nur für in Österreich zugelassene Fahrzeuge.
Fahrer von Motorfahrzeugen müssen eine Warnweste mitführen und diese bei Verlassen des Fahrzeuges bei einem Unfall oder Panne auf der Autobahn/ Landstrasse anziehen.
Wissenswertes:
In Österreich gilt ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn sich in diesem mindestens eine Person unter 18 Jahren befindet. Bei Verstössen droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1000 Euro.
Sicherheitsgurte sind auf allen Sitzen obligatorisch.
Winterreifen sind vom 1. November bis zum 15. April bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht, ohne Anhänger). Alternativ können auf mind. zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert sein (nur erlaubt bei durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckter Strasse). Vorsicht, die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock ist nicht erlaubt und kann nicht als alternative für Schneeketten verwendet werden.
Spikesreifen sind vom 1. Oktober bis zum 31. Mai erlaubt; sie müssen auf alle Räder des Fahrzeuges sowie gegebenenfalls auf die Räder des Anhängers montiert werden.
Das Überholen eines stehenden Schulbusses (durch eine gelb-rote Tafel gekennzeichnet) ist verboten.
Ablenkung am Steuer:
Freisprechanlagen sind erlaubt, solange der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug behält und auf die Strasse und den Verkehr achten kann, sind Telefonate via Freisprecheinrichtungen wie Kopfhörer, Headsets oder integrierte Systeme erlaubt.
Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.
Wer Auto fährt mit dem Handy in der Hand oder am Ohr riskiert eine Busse von EUR 50.- bis 70.-. Neulenker müssen zusätzlich einen Kurs besuchen, welcher mit weiteren Kosten verbunden ist.
Tempolimits (km/h):
Auto Anhänger** WoMo > 3.5t
Innerorts 50 50 50
Ausserorts 100 80 70
Autostrasse 100 100 80
Autobahnen 130/110* 100 80
*Auf den Autobahnen A10, A12, A13 und A14 beträgt die Höchstgeschwindigkeit zwischen 22:00 und 05:00 Uhr 110 km/h.
**Bei den Tempolimits für Gespanne werden in Österreich vier Fälle unterschieden: 1. Fahrzeuge bis 3,5 t mit einem leichten Anhänger (bis 750 kg): ausserorts, Schnellstrassen, Autobahnen 100 km/h – 2. Fahrzeuge bis 3,5 t mit allen Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3,5 t nicht übersteigt: ausserorts 80 km/h, Schnellstrassen und Autobahnen 100 km/h – 3. Fahrzeuge bis 3,5 t mit allen Anhängern, die entsprechend der Typengenehmigung für dieses Fahrzeug technisch zugelassen sind: ausserorts 70 km/h, Schnellstrassen und Autobahnen 80 km/h – 4. Fahrzeuge über 3,5 t (z. B. schweres Wohnmobil), auch mit Anhänger: ausserorts 70 km/h, Schnellstrassen und Autobahnen 80 km/h
Velo:
Velo
- Velohelm obligatorisch bis 12 Jahre
E-Bike
Bis 25km/h mit Tretunterstützung, bis 600 Watt:
- Velohelm obligatorisch bis 12 Jahre
Schneller als 25km/h mit Tretunterstützung, mehr als 600 Watt:
- Motorradhelm
- Führerschein AM (ab 16 Jahren)
- Nummernschild
- Lichter
E-Scooter
- Helm empfohlen
- maximal erlaubte Geschwindigkeit: 25 km/h
- ab 12 Jahren, mit Spezialerlaubnis ab 10
- Velowege obligatorisch, wenn vorhanden, nicht erlaubt ist auf dem Trottoir zu fahren